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Arbeitsrecht

Durch mehr als 10-jährige Tätigkeit im Personalwesen bestehen hier besondere Fachkenntnisse, die sich nicht nur auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen beschränken. Die langjährige Erfahrung im täglichen Umgang mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretung können gerade zur Vermeidung der gerichtlichen Tätigkeit maßgeblich beitragen. Seit dem 18. April 2012 besteht die Zulassung als Fachanwältin.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im Arbeitsrecht die folgenden Bereiche:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Anstellungs- und Dienstverträge
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsgerichtliches Verfahren
  • Arbeitsrecht im Öff. Dienst
  • Arbeitsvertrag Gestaltung
  • Aufhebungsvertrag
  • Behinderung im Betrieb
  • Personalrat
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsrat
  • Dienstvertrag
  • Einigungsstelle
  • Elternzeit
  • Interessenausgleich
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Kündigung (Betriebs-, Verhaltens-, Personenbedingt)
  • Leistungsorientierte Vergütung
  • Lohnfindung
  • Manager
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Prozessvertretung
  • Recht der Handelsvertreter
  • Schwangerschaft
  • Sozialplan
  • Tantieme, Bonus, Provision
  • Tarifrecht
  • Teilzeit
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Zielvereinbarungen
  • Zielorientierte Vergütung
  • Zeugnis

 

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