Durch mehr als 10-jährige Tätigkeit im Personalwesen bestehen hier besondere Fachkenntnisse, die sich nicht nur auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen beschränken. Die langjährige Erfahrung im täglichen Umgang mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretung können gerade zur Vermeidung der gerichtlichen Tätigkeit maßgeblich beitragen. Seit dem 18. April 2012 besteht die Zulassung als Fachanwältin.
Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im Arbeitsrecht die folgenden Bereiche:
Abfindung Abmahnung Anstellungs- und Dienstverträge Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsrecht im Öff. Dienst Arbeitsvertrag Gestaltung Aufhebungsvertrag Behinderung im Betrieb Personalrat Befristung des Arbeitsverhältnisses Betriebsübergang Betriebsverfassungsrecht Betriebsrat Einigungsstelle Elternzeit Interessenausgleich
| Kollektives Arbeitsrecht Kündigung (Betriebs-, Verhaltens-, Personenbedingt) Leistungsorientierte Vergütung Lohnfindung Manager Mobbing Mutterschutz Prozessvertretung Recht der Handelsvertreter Schwangerschaft Sozialplan Tantieme, Bonus, Provision Tarifrecht Teilzeit Umstrukturierung von Unternehmen Zielvereinbarungen Zielorientierte Vergütung Zeugnis
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