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Sozialrecht

Als Einzelanwältin habe ich mich auf die rechtlichen Schwerpunkte Sozialrecht (Fachanwältin für Sozialrecht) und Arbeitsrecht (Fachanwältin für Arbeitsrecht) spezialisiert. Die Fachanwaltszulassung besteht seit 2004. Ich bin Mitglied im Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (Berlin).

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im Sozialrecht die folgenden Bereiche:

  • Arbeitsförderungsrecht SGB III
  • Gesetzliche Krankenversicherung SGB V
  • Gesetzliche Unfallversicherung – Berufsunfälle SGB VII
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende („Bürgergeld“) SGB II
  • Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII
  • Kindergeld und BaföG-Recht
  • Künstlersozialversicherung KSV
  • Opferentschädigung (Versorgungsrecht) SGB XIV
  • Renten (Alters- und Erwerbsminderung) SGB VI
  • Schwerbehinderung/Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX
  • Soziale Pflegeversicherung SGB XI
  • Sozialhilfe SGB XII
  • Sozialversicherung der Landwirte LSG
  • Wohngeldrecht SGB XIII

Ein ganz wichtiger Punkt ist mittlerweile die Unterbringung in Einrichtungen geworden - sei es Ansprüche der Behörden gegen die Angehörigen, sei es die Weigerung der Behörden, Kosten der Unterbringung zu tragen - aber auch Probleme der Einrichtungen im Verhältnis zu ihren Bewohnern.

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